Bildungspaket
Für Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit dem 1. Januar 2011 zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungspaket - BuT-Leistungen).
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 10 Euro übernommen, z. B. als Vereinsbeitrag für den Sportverein oder für die Musikschule.
Es gibt folgende Zuständigkeiten:
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV):
Jobcenter
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen:
Stadt/Gemeinde des Wohnsitzes
Die VfL-Geschäftsstelle hilft gerne bei der Beantragung der BuT-Leistungen für den Mitgiedsbeitrag des VfL Löningen.